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LG Kassel, 27.05.2010 - 5 O 2653/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 81 VVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachweis eines Diebstahls durch eine bloße Bezugnahme auf die Ermittlungsakte; Annahme grober Fahrlässigkeit bei bloßem Zuziehen einer Wohnungstür ohne deren Abschließen und Absicht eines nicht ganz unerheblichen zeitlichen Verlassens der Wohnung; Addition jeweils ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Leistungskürzung auf Null bei Mehrfachquotelung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.06.2006 - V ZR 147/05
Begriff des Mangels an Urteilsvermögen
Auszug aus LG Kassel, 27.05.2010 - 5 O 2653/09
Das Gericht hält für sachgerecht, im Regelfall der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles - und darum auch hier - eine Kürzung um 50 % vorzunehmen (…vgl. a.a.O., Rdnr. 98; Nugel, Sonderbeilage MDR 2007, 23, 26, 33; Weidner/Schuster, R+S 2007, 363, 364). - BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94
Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers
Auszug aus LG Kassel, 27.05.2010 - 5 O 2653/09
Ausreichend, aber auch erforderlich für das derartige Bild eines (einfachen) Diebstahls ist es, wenn feststeht, dass der versicherte Gegenstand zu einer bestimmten Zeit vor dem behaupteten Diebstahl an einem bestimmten Ort vorhanden war und nach dem behaupteten Diebstahl dort nicht mehr vorgefunden wurde (BGH 132, 79; 130, 1; 123, 217; NVersZ 2002, 220). - BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Glaubwürdigkeit des …
Auszug aus LG Kassel, 27.05.2010 - 5 O 2653/09
Ausreichend, aber auch erforderlich für das derartige Bild eines (einfachen) Diebstahls ist es, wenn feststeht, dass der versicherte Gegenstand zu einer bestimmten Zeit vor dem behaupteten Diebstahl an einem bestimmten Ort vorhanden war und nach dem behaupteten Diebstahl dort nicht mehr vorgefunden wurde (BGH 132, 79; 130, 1; 123, 217; NVersZ 2002, 220).
- OLG Frankfurt, 10.08.2000 - 3 U 210/98
Hausratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Wohnungseinbruchs bei …
Auszug aus LG Kassel, 27.05.2010 - 5 O 2653/09
a) Zwar genügt ein Versicherungsnehmer seiner Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine bedingungsgemäße Entwendung zulassen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil v. 10.08.2000, Az.: 3 U 210/98). - OLG München, 17.01.1986 - 8 U 3884/85
Versicherungsnehmers; Repräsentant
Auszug aus LG Kassel, 27.05.2010 - 5 O 2653/09
Angesichts all dieser Umstände hält das Gericht das bloße Zuziehen der Wohnungstür, ohne diese abzuschließen, für grob fahrlässig i. S. v. § 81 Abs. 2 VVG (ähnlich LG Düsseldorf, VersR 1995, 334: 1 ½ Std.; LG Aachen, RUS 2000, 383: 4 Std.; LG Wiesbaden, RuS 1996, 455: mehrstündig; LG Krefeld, VersR 1988, 1285: ¾ Std.; OLG München, NJW-RR 1986, 656: 3 ½ Std.). - LG Wiesbaden, 26.10.1990 - 9 O 18/90
Auszug aus LG Kassel, 27.05.2010 - 5 O 2653/09
Angesichts all dieser Umstände hält das Gericht das bloße Zuziehen der Wohnungstür, ohne diese abzuschließen, für grob fahrlässig i. S. v. § 81 Abs. 2 VVG (ähnlich LG Düsseldorf, VersR 1995, 334: 1 ½ Std.; LG Aachen, RUS 2000, 383: 4 Std.; LG Wiesbaden, RuS 1996, 455: mehrstündig; LG Krefeld, VersR 1988, 1285: ¾ Std.; OLG München, NJW-RR 1986, 656: 3 ½ Std.). - LG Krefeld, 14.01.1988 - 5 O 483/87
Auszug aus LG Kassel, 27.05.2010 - 5 O 2653/09
Angesichts all dieser Umstände hält das Gericht das bloße Zuziehen der Wohnungstür, ohne diese abzuschließen, für grob fahrlässig i. S. v. § 81 Abs. 2 VVG (ähnlich LG Düsseldorf, VersR 1995, 334: 1 ½ Std.; LG Aachen, RUS 2000, 383: 4 Std.; LG Wiesbaden, RuS 1996, 455: mehrstündig; LG Krefeld, VersR 1988, 1285: ¾ Std.; OLG München, NJW-RR 1986, 656: 3 ½ Std.). - LG Düsseldorf, 17.03.1994 - 11 O 438/93
Eineinhalbstündiges Verlassen einer unverschlossenen Wohnung
Auszug aus LG Kassel, 27.05.2010 - 5 O 2653/09
Angesichts all dieser Umstände hält das Gericht das bloße Zuziehen der Wohnungstür, ohne diese abzuschließen, für grob fahrlässig i. S. v. § 81 Abs. 2 VVG (ähnlich LG Düsseldorf, VersR 1995, 334: 1 ½ Std.; LG Aachen, RUS 2000, 383: 4 Std.; LG Wiesbaden, RuS 1996, 455: mehrstündig; LG Krefeld, VersR 1988, 1285: ¾ Std.; OLG München, NJW-RR 1986, 656: 3 ½ Std.).